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    Die Abrechnung in Anspruch genommener Termine erfolgt einmal monatlich durch eine externe Buchhaltung, die entstandenen Kosten werden auf Grundlage eines Behandlungsvertrags in Rechnung gestellt und beim Vorliegen eines Sepa- Lastschriftmandats 5 Werktage nach Rechnungserhalt von Ihrem Konto eingezogen. Alternativ besteht die Möglichkeit der Barzahlung oder der Begleichung der Gebühren mit EC- oder Kreditkarte vor Ort.

    Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherungen teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte vor Aufnahme der Behandlung bei Ihrem Anbieter.

    Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung und beihilfeberechtigte Patienten können einen erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung/ ihrem Beihilfeträger haben. Dieser ist vor Beginn der Therapie vom Patienten abzuklären. Ebenso hat dieser das Erstattungsverfahren stets eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel aufdie Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Honorar sind vom Patienten zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker- Honorar.

    Die Kosten für Psychotherapie können als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.


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